Benutzerreglement

Sie können unser Beizli von Mittwoch bis Samstag zu den folgenden Konditionen mieten:

  1. Umfang der Miete

Partyraum mit 50 Sitzplätzen, Elektro-Heizung, Buffet mit zwei Kühlschubladen, Geschirrspülmaschine, Haushalts-Küche, 2 WC, Musikanlage. Geschirr und Besteck für rund 50 Personen.

Vordach inkl. Wintergarten mit 30 Sitzplätzen, grosser Garten, Grillstelle. Bitte beachten Sie den Lageplan.
Mitbenützung vom Spielplatz & Sandkasten.

Es steht kein Eisfach zur Verfügung.

Die Anzahl von max. 55 Personen darf nicht überschritten werden.

  1. Dauer der Miete

Ab 10:00 Uhr des Miettages bis 01.00 Uhr des folgenden Tages.

Neu für Nachmittagsfeste: 10.00 Uhr bis 20.00 Uhr

  1. Preis für Miete

Montag bis Donnerstag:

  • CHF 450.00 inkl. Reinigung
  • Jeder weitere angefangene Stunde ab 01.00 Uhr: CHF 50.00
  • Bei Nachmittagsfesten: CHF 250.00 inkl. Reinigung

Freitag und Samstag:

  • CHF 500.00 inkl. Reinigung
  • Jeder weitere angefangene Stunde ab 01.00 Uhr: CHF 50.00
  • Bei Nachmittagsfesten: CHF 350.00 inkl. Reinigung

Sonntags öffnen wir unseren Restaurantbetrieb für die Öffentlichkeit, weshalb das Beizli nicht gemietet werden kann. Gerne können Sie aber mit einer Gruppe für eine kalte Platte oder Kaffee & Kuchen auf Anmeldung vorbei kommen. 

  1. Laufende Kundschaft auf dem Hof

Der Hofladen sowie das Getränkehüsli ist jeweils von Mittwoch bis Samstag, 13.00 bis 18.30 Uhr geöffnet. Somit befindet sich Laufkundschaft auf dem Bauernhof, für welche separat ausgewiesene Sitzplätze zur Verfügung stehen. Diese Kundschaft wir den Spielplatz & Sandkasten ebenfalls mitbenutzen. Bitte beachten Sie dafür den Lageplan.

  1. Parkplatz

Sämtliche Autos müssen auf dem Hofareal parkiert werden. Platz für rund 20 Autos. Hierfür bitte den Plan beachten.

Parkieren auf dem öffentlichen Parkplatz, sowie entlang der Strasse auf dem Nachbarsfeld ist verboten. Sollte gegen dieses Verbot gehandelt werden, ist es dem Vermieter offen, eine Busse von CHF 20.00 einzufordern. 

  1. Bezahlung

Wir stellen Ihnen eine Rechnung. Auf Wunsch kann die Miete auch Bar bezahlt werden.

  1. Reinigung der Räumlichkeiten

Die Reinigung ist im Mietpreis enthalten. Selbstständige Reinigung ist nicht möglich.

In der Reinigung enthalten ist: Wischen & Aufnehmen der Böden, Reinigung der Toiletten und aller Oberflächen, Grillreinigung, Abfallentsorgung, Altglasentsorgung.

In der Reinigung nicht enthalten ist: Abwasch des Geschirrs, Aufräumarbeiten wie abdecken der Tische und abhängen von Dekoartikeln.

  1. Konventionalstrafe

Will der Mieter den Vertrag nicht einhalten, so hat er dies dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Bis drei Wochen vor dem Veranstaltungstermin kann er den Vertrag ohne Kostenfolge aufkündigen. Ansonsten sind folgende Konventionalstrafen fällig für Kündigungen in den Zeiträumen

– von 3 Wochen bis 4 Tage vor Veranstaltungstermin: CHF 100.00

– von 3 Tagen bis zum Veranstaltungstermin: CHF 300.00

  1. Getränke

Getränke können beim Vermieter bezogen werden (empfehlenswert), Preise gemäss Getränkepreise bei Miete. Geöffnete Flaschen sind vollumfänglich zu bezahlen. Kaffeemaschinen sind vorhanden. Bezahlung pro bezogenen Kaffee, der Mieter führt eine Strichliste.

Es steht dem Mieter frei, die Getränke selber mitzubringen. Hierfür stehen im zwei Kühlschubladen im Buffet zur Verfügung. Die restlichen Schubladen bleiben gefüllt mit den Getränken des Vermieters. Sollte der Mieter einen eigenen Kühlwagen mitbringen, so verlangt der Vermieter eine Strom-Pauschale von Fr. 10.00.

Hier eine Liste der Getränke mit den Preisen bei der Miete:

Getränkepreise bei Miete

Anmerkung:

Vorteil beim Bezug der Getränke beim Vermieter:

  • Die Getränke sind vor Ort
  • Die Getränke sind gekühlt
  • Es hat ausreichend Vorrat
  • Sie haben keine Reste nach dem Anlass

Vorteil der eigenen Getränke:

  • Sind etwas günstiger im Einkauf
  1. Essen

Die Organisation des Essens ist Sache des Mieters. Wir bieten kein Essen, Apéro oder dergleichen an und sind während der Mietdauer nicht vor Ort. Wir stellen lediglich unser Beizli zur Miete zur Verfügung.

Unter Beizli mieten à Catering finden Sie Empfehlungen.

  1. Beschädigungen und Aufenthaltsbereiche

Werden insbesondere Inventar, Garten, Gebäude oder Kulturland

beschädigt respektive gar zerstört, behält sich der Vermieter nebst

anderen Rechtsfolgen vor, die angefallenen Schäden der Mieterschaft in Rechnung zu stellen. Die Mieterschaft ist dafür verantwortlich, dass seine/ihre Gäste stets in den gemieteten Räumlichkeiten und den

zugewiesenen Aufenthaltsbereichen verbleiben.

  1. Regeln auf dem Bauernhof
  • Kinder unter 12 Jahren betreten das Gelände ausserhalb des zugewiesenen Aufenthaltsbereichs nur in Begleitung eines Erwachsenen.
  • Die Tier-Stallungen und Gehege dürfen nicht betreten werden.
  • Kein Klettern auf Geräten, Futterballen oder Heuböden.
  • Tiere nicht füttern mit mitgebrachten Lebensmitteln. Gras oder Heu hinhalten ist erlaubt.
  • Die Bauernfamilie lehnt jegliche Haftung von Unfällen mit Tieren, Gerätschaften oder Einrichtungen ab.
  • Wichtig: Haben Sie Respekt vor den Tieren. Nicht nur die Kühe haben eine unglaubliche Kraft, sondern auch die Schafe und Ziegen.
  1. Versicherung / Haftung

Für Unfälle und Diebstahl haftet die Mieterschaft. Raketen und Knallpetarden dürfen nur mit Bewilligung der Gemeinde Regensdorf und in Absprache mit dem Vermieter abgefeuert werden.

In trockenen Perioden behält es sich der Vermieter vor, Himmelslaternen, Fackel, Feuerwerk, usw. generell zu verbieten. 

Himmelslaternen sowie Leuchtballone müssen von der Skyguide des Flughafens Kloten bewilligt werden. Der Vermieter lehnt jegliche Haftung ab.

  1. Feuerpolizei

Aus feuerpolizeilichen Gründen ist es untersagt, leicht brennbare Dekorationen (z.B. Papierschlangen) im Beizli anzubringen.

  1. Lärmemissionen

Bis 22:00 Uhr unbeschränkt. Ab 22:00 Uhr ist die Musik auf Zimmerlautstärke zu reduzieren.

Im Beizli ist eine Musikanlage vorhanden, auf welcher Radio, CD, Handy & Laptop abgespielt werden kann.

Das Mitbringen von eigenen Musikanlagen ist zu unterlassen. Das Engagieren einer Live-Musik muss erst mit dem Vermieter abgesprochen werden.

  1. Mehraufwände

Sollte dem Vermieter Mehrkosten infolge von Missachtung der Regeln oder Anweisungen entstehen, behält es sich der Vermieter vor, diese zu Verrechnen. Wie z.B. Licht brennen lassen nach Schluss der Veranstaltung, Geschirrspüler offen gelassen ohne abzuschalten, Wasser laufen gelassen, Kühlschubladen nicht geschlossen, Türe nicht verriegelt und Einbrecher kam, usw.

Gültig ab 1. Januar 2021

Änderungen vorbehalten